Tiefenpsychologische Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Das psychotherapeutische Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche sowie junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und ihre Eltern bzw. Bezugspersonen.

 

Ablauf einer Psychotherapie

Das Erstgespräch dient einem gegenseitigen Kennenlernen, wir besprechen den Vorstellungsanlass und klären Ihr Anliegen, Ihre Fragen sowie Organisatorisches. Sie werden von mir über das tiefenpsychologische Arbeiten und den Behandlungsverlauf informiert. Das Erstgespräch dauert ca. 50-60 Minuten, Vorbefunde können hierzu gerne mitgebracht werden.

Daran anschließend finden 2-4 probatorische Sitzungen statt in denen es noch einmal vertieft um die aktuelle Situation, um die Schwierigkeiten, aber auch um die individuellen Ressourcen geht. So soll zum einen ein möglichst umfassendes Bild der Lebensumstände Ihres Kindes bzw. des Jugendlichen und zum anderen ein tragfähiges Vertrauens- und Arbeitsbündnis entstehen. Der Antrag an die Krankenkasse wird gemeinsam gestellt, der Gesamtzeitraum für eine tiefenpsychologische Behandlung liegt im Durchschnitt zwischen 8-24 Monaten und hängt u.a. von der Art der Symptome und wie lange sie schon vorliegen (Chronifizierung) ab. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert üblicherweise 50 Minuten und findet einmal, in manchen Fällen auch zweimal pro Woche statt. Für eine erfolgreiche Behandlung ist es entscheidend, dass die wöchentlichen Termine regelmäßig wahrgenommen werden.

Methode

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert auf der Annahme, dass unbewusste Konflikte und wichtige biografische Erfahrungen zu einer Einschränkung der Lebensqualität führen können. In der Kindheit entstandene Bewältigungsstrategien werden unbewusst beibehalten und können zu Belastungen in der Familie, Schule sowie in Freundschaften führen. In der Behandlung geht es darum, den Zusammenhang zwischen Belastungen und den eigenen Verarbeitungsmustern bewusst werden zu lassen. In der Arbeit mit Kindern geschieht dies durch eine Kombination aus Gespräch und therapeutischem Spiel. Das Spiel dient Kindern dazu, Themen und Schwierigkeiten, die sie sprachlich noch nicht benennen können, symbolisch darzustellen und - im Rahmen der Behandlung - mit der Therapeutin zu bearbeiten. Ergänzt wird die Kindertherapie durch regelmäßig begleitende Elterngespräche, in denen das Verständnis für die inneren Schwierigkeiten des Kindes vertieft wird. Zur Aufnahme einer Kindertherapie benötigt es das Einverständnis beider Sorgeberechtigten. Bei der Therapie mit Jugendlichen steht die altersgemäße Autonomieentwicklung im Mittelpunkt. Aus diesem Grund ist es Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr freigestellt, ob sie den Einbezug der Eltern wünschen. Der Schwerpunkt liegt hier auf Gesprächen, die den Jugendlichen helfen sollen, sich selbst besser kennenzulernen, sprich ihre Gefühle und Gedanken zu verstehen. Dies dient der Stärkung des Selbsterlebens und des Selbstwertes. Ferner geht es um das Ausbauen von Fähigkeiten und Ressourcen.

Kosten

Als Psychotherapeutin einer Privatpraxis rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Bei privat- oder beihilfeberechtigten Versicherten werden die Kosten in der Regel erstattet. Es kann sein, dass die Therapiekosten nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig erstattet werden. Bitte klären Sie also vorab mit Ihrer Versicherung:

  • Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang enthalten?
  • Falls ja, wie viele Therapiestunden sind vorgesehen?
  • Werden die Kosten voll oder nur anteilig erstattet?
  • Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Um eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten, gibt es für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit des Kostenerstattungsverfahrens. Falls gesetzlich Versicherte nur nach einer unzumutbaren Wartezeit einen Therapieplatz bei niedergelassenen Psychotherapeuten finden, haben diese das Recht, die notwendige Leistung bei einem approbierten Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung in Anspruch zu nehmen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über das Vorgehen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren. Sie werden hierbei von mir unterstützt.

Ferner besteht die Möglichkeit das psychotherapeutische Angebot als Selbstzahler zu nutzen. Der Vorteil liegt u.a. darin den Prozess individueller gestalten zu können und die Diagnose gegenüber der Krankenkasse nicht offenlegen zu müssen.

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